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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkauf und Service


1. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Geschäftsbedingungen sollten in Verbindung mit allen Kostenvoranschlägen, Angeboten, Servicevereinbarungen oder Verträgen gelesen werden, die von Climatic Service Limited herausgegeben werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich mit diesem Dokument vertraut zu machen.
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Ausdrücke die nachstehend aufgeführte Bedeutung:

• Mit „Unternehmen“ ist Climatic Services Limited gemeint.
• Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jedes Unternehmen, jede Firma oder Einzelperson, an die dieses Dokument gerichtet ist.
• „Bedingungen“ oder „Vereinbarungen“ bedeuten eine Forderung an das Unternehmen ohne eine Vereinbarung.
• „Inkonsistent“ bezeichnet alle auf eine Bestellung angewendeten Bedingungen, die bereits vereinbarte Bedingungen ersetzen sollen oder im Widerspruch zu diesen stehen.
• „Akkreditiert“ bedeutet, dass die durchgeführten Kalibrierungsdienstleistungen mit der höchsten Messkapazität durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden auf einem Zertifikat mit dem UKAS-Zeichen oder einem gleichwertigen offiziellen Zeichen ausgestellt.
• „Nicht akkreditiert“ bedeutet, dass die durchgeführten Kalibrierungsdienste als auf nationale und internationale Standards rückführbar gemeldet werden.
• „Wie vorgefunden“ oder „Vor der Anpassung“ bezeichnet den anfänglichen Satz von Ergebnissen, die zur Erfüllung der Kundenbestellung verwendet wurden.
• „Wie verlassen“ oder „Nach Anpassung“ bezeichnet die Menge der Ergebnisse, die verwendet werden, um eine Einheit, sofern möglich, wieder in die Spezifikation zu bringen, um die Bestellung des Kunden zu erfüllen.
• „Kalibrierungsfehler“ bezeichnet alle Kalibrierungsroutinen, die aufgrund nicht gemeldeter, aber identifizierter Fehler nicht durchgeführt werden können.
• „Schätzungen“ bezeichnet den Prozess, der zur Bewertung, Identifizierung und Aufzeichnung der zur Behebung gemeldeter Mängel erforderlichen Arbeiten durchgeführt wird. Dieser Prozess kann sich ändern und ist nicht mehr festgelegt, sobald mit den Arbeiten begonnen wird.
• „Angebote“ bezeichnet sämtliche Kosten, die dem Kunden aufgrund einer Anforderung oder aufgrund offizieller Angebote, die dem Kunden vom Unternehmen vorgelegt werden, in Rechnung gestellt werden.
• „Triage“ bezeichnet die Sortierung und Zuweisung eines Prioritätensystems, das zur Behebung fehlerhafter Geräte erforderlich ist.
• „Annahme“ bedeutet die Einhaltung der Bedingungen eines von einer anderen Person abgegebenen Angebots.
• „Subunternehmer“ bezeichnet einen zugelassenen Drittlieferanten.
• „Stornierung“ bezeichnet einen Versuch der Kündigung eines Vertrags oder einer Bestellung.
• „Änderung“ bezeichnet eine ohne Zustimmung vorgenommene Abweichung von den Bedingungen, die sich auf die Rechte und Pflichten auswirkt.
• „Verwaltung“ bezeichnet den Vorgang der Deckung sämtlicher Kosten, die mit der Abholung, Buchung und Versendung der Kundenausrüstung verbunden sind.
• „ausgesetzt“ bedeutet die vorübergehende Unterbrechung einer Dienstleistung oder eines Vertrags.
• „Verspätung“ bedeutet eine Änderung des vereinbarten Lieferplans, den das Unternehmen dem Kunden vorgelegt hat und die dem Unternehmen vom Kunden auferlegt wird.
• „Eigentum“ bezeichnet den Geldwert aller Geräte, die das Unternehmen an den Kunden verkauft.
• „Veräußerer“ bedeutet, dass das Unternehmen den Besitz, jedoch nicht das Eigentum an den verkauften/gewarteten Waren und Vermögenswerten aufgibt.
• „Entscheidung“ bezeichnet den Abschluss eines Streits mit einer endgültigen Entscheidung.
• „Ablehnung“ bedeutet die Nichtannahme einer vertraglichen Verpflichtung, wenn diese Verpflichtung nicht erfüllt wurde.
• „Unwiderruflich“ bedeutet eine Garantie, die nicht widerrufen werden kann.
• „Entschädigen“ bedeutet das Versprechen einer Partei, die andere für etwaige erlittene Verluste zu entschädigen.

2. Vertragsbedingungen
Bedingungen oder Bestimmungen, die im Bestellformular des Kunden enthalten sind oder diesem beigefügt sind und mit diesen Bedingungen unvereinbar sind oder diese in irgendeiner Weise ergänzen oder ändern, haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie wurden zum Zeitpunkt jeder einzelnen Bestellung ausdrücklich schriftlich vom Direktor oder Geschäftsführer des Unternehmens genehmigt. Bei Nichtannahme gilt, dass der Kunde seine Bedingungen oder Bestimmungen zurückgezogen oder auf sie verzichtet hat und ausschließlich zu diesen Bedingungen einen Vertrag abschließt.
Alle Kalibrierungen, akkreditiert oder nicht akkreditiert, müssen im gesamten Betriebsbereich der Einheit/Kammer oder nach Bedarf durchgeführt werden, sofern vom Kunden nichts anderes verlangt wird.

Wenn eine Kalibrierungsroutine abgeschlossen wurde und ein Zertifikat „im Vorzustand“ oder „vor der Justierung“ erstellt werden kann, wird dies als abgeschlossenes Zertifikat gespeichert.
Wenn Anpassungen vorgenommen werden können, um ein „As Left“- oder „After Adjustment“-Zertifikat zu erstellen, erfolgt dies im Rahmen unserer Standardservicebedingungen und ist in den endgültigen Kalibrierungskosten enthalten. Wenn keine Anpassung möglich ist, wird auf Kundenwunsch ein „As Found“-Zertifikat erstellt, das die Fehler auflistet, auf die sich der Kunde beziehen kann. Dies wird zum normalen Kalibrierungstarif berechnet.

Kalibrierungsfehler aufgrund von Sicherungen und Batterien werden behoben, um den Kalibrierungsvorgang abzuschließen, und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Wenn weitere kleinere Fehler festgestellt werden, die jedoch schnell behoben werden können, wird eine Benachrichtigung ausgegeben und der Kunde wird über die Art der kleineren Fehler informiert. Die damit verbundenen Kosten für die Genehmigung durch den Kunden und die Vorlage der entsprechenden Bestellnummer zur Deckung der genannten Arbeiten werden ebenfalls mitgeteilt.

Die speziell zur Reparatur angemeldeten Geräte des Kunden durchlaufen unsere interne SchätzungRoutine. Ein Triage-Prozess wird verwendet, um alle Fehler zu ermitteln und die Kosten werden entsprechend erhöht. Dieser Prozess ist nicht festgelegt, alle erstellten Schätzungen können sich ändern, wenn andere Probleme identifiziert werden.

Wenn das Unternehmen Angebote eingeholt und dem Kunden die Kosten zur Genehmigung vorgelegt hat, werden keine Waren oder Dienstleistungen ausgeführt, bis eine schriftliche Bestätigung über den im Angebot vorgesehenen Betrag vom Kunden eingeht.

3. Stornierung
Stornierungsbedingungen vor Ort: Für den Fall, dass ein gebuchter Besuch vom Kunden storniert wird, zahlt der Kunde eine Stornierungsgebühr basierend auf dem Zeitpunkt: < 2 Wochen im Voraus kostenlos, 2-1 Woche im Voraus 25 % des Angebotswerts, 4-2 Werktage im Voraus 50 % des Angebotswerts, 24 Stunden im Voraus oder weniger 75 % des Angebotswerts. Gescheiterte Besuche 75 % des Angebotswerts.

Nach der Annahme können Bestellungen nicht mehr storniert oder geändert werden, außer mit Zustimmung des Unternehmens und sofern die Stornierungs- oder Änderungsgebühren nicht vom Kunden bezahlt werden. Diese Gebühr wird für alle internen Arbeiten in Höhe von 25,00 £ erhoben. Für alle Arbeiten, die an Subunternehmer vergeben werden, werden die dem Unternehmen entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben. Eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 25,00 £ wird zum Endpreis hinzugerechnet.

4. Preise
Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben. Wird die Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden verzögert, wird der Rechnungsbetrag auf Grundlage des am Tag der Absendung/Fertigstellung geltenden Preises berechnet. Falls die Arbeit auf Anweisung des Kunden oder aufgrund fehlender Anweisungen ausgesetzt oder verzögert wird, wird der Preis erhöht, um etwaige zusätzliche Kosten, Arbeitskosten und Zinsen abzudecken. Für Angebote und Kostenvoranschläge, die dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt werden, kann eine Ablehnungsgebühr anfallen. Wird das Angebot angenommen, entfällt die Ablehnungsgebühr. Alle angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, die zum am Tag der Absendung/Fertigstellung geltenden Satz hinzugerechnet wird.

5. Eigentum an Waren
Bis zur vollständigen Bezahlung des Warenpreises und aller anderen Beträge, die der Kunde gegenüber dem Unternehmen noch zu zahlen hat oder haben könnte, einschließlich aller vor und nach dem Vertragsdatum entstandenen Schulden und Verbindlichkeiten;

a) Das Eigentum an den Waren geht nicht auf den Kunden über. Der Kunde verwahrt die Waren als Verwahrer für das Unternehmen und gibt die Waren auf Anfrage an das Unternehmen zurück.

b) Der Kunde ist berechtigt, die Waren im normalen Geschäftsverlauf im Namen des Kunden und als Auftraggeber und nicht als Vertreter des Unternehmens zu verkaufen, ungeachtet der Tatsache, dass das Eigentum an den Waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf den Kunden übergegangen ist. Der Nutzen aus einem solchen Vertrag oder Verkauf und der Erlös aus einem solchen Verkauf stehen jedoch uneingeschränkt dem Unternehmen zu.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die Waren so aufzubewahren und sicher zu lagern, dass sie als Eigentum des Unternehmens identifiziert werden können, und ist für den Schutz gegen alle Risiken von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung verantwortlich.

d) Im Falle der Beendigung oder Aufkündigung des Vertrags (wie auch immer dies geschieht) sind das Unternehmen und seine beauftragten Vertreter hiermit unwiderruflich dazu befugt, die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten und die Waren sowie alle anderen Waren im Besitz des Kunden, deren Eigentum das Unternehmen ist, wieder in Besitz zu nehmen. Im Falle der Ausübung des Rücknahmerechts durch das Unternehmen oder einen seiner Vertreter haftet das Unternehmen nicht für Schäden an Eigentum oder Räumlichkeiten, die während der Rücknahme entstehen.

e) Der Kunde hält die Waren frei von jeglichen Gebühren, Pfandrechten oder sonstigen Belastungen und stellt das Unternehmen davon frei.

6. Eigentum im Dienst
Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises für die Kalibrierung und/oder Dienstleistung durch den Kunden bleiben die Ergebnisse der Kalibrierung und/oder Dienstleistung Eigentum des Unternehmens (mindestens 5 Jahre lang gespeichert). Diese Ergebnisse können vernichtet werden, wenn keine Zahlungen erfolgen.

7. Notrufe und Technikereinsätze
Wenn der Kunde dringend einen Technikerbesuch benötigt und der Besuch möglich ist, wird möglicherweise ein Aufpreis berechnet.

Wenn der Kunde eine Notfallkalibrierung des Geräts in unserem Labor benötigt, wird der Rechnung ein Aufpreis von 20 % des Standardkalibrierungspreises hinzugefügt. Dieser Aufschlag gilt für die Wartezeit, den gleichen Tag sowie die Bearbeitungszeiten von 24 Stunden und 48 Stunden.

8. Verpackung und Transport
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Verpackungs- und Versandmethoden auszuwählen. Soweit möglich, wird die Ausrüstung des Kunden von unserem internen Transportunternehmen transportiert. Ist dies nicht möglich, stellen wir nach eigenem Ermessen einen Abhol-/Lieferservice durch unsere vertraglich gebundenen Kuriere bereit, die als unsere Vertreter für den Kunden fungieren. Alle zusätzlichen Kosten für spezielle Verpackung und Transport außerhalb unseres normalen Frachtdienstes werden der Rechnung hinzugefügt.

Das Be- und Entladen von Verkaufs-/Mietkammern am Standort des Kunden liegt in der Verantwortung des Kunden. Er muss das Be- und Entladen, den Transport und die Lagerung organisieren. Daher haftet das Unternehmen nicht für Schäden an der Kammer, dem Eigentum des Kunden oder dem Eigentum des Kuriers.

9. Schäden oder Verluste während des Transports oder vor Ort (beim Kunden vor Ort)
Der Kunde muss das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden über beschädigte Geräte oder Mängel informieren. Nach Erhalt einer speziellen Anweisung des Unternehmens muss das beschädigte Gerät vollständig und sicher verpackt, frachtfrei und unter Angabe des Lieferscheins des Unternehmens sowie der Gründe für die Rücksendung und der Nummer und des Datums des Lieferscheins des Unternehmens zurückgesandt werden.

10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für Waren und Dienstleistungen ist zu den aktuell vereinbarten Bedingungen fällig und beginnt mit dem Rechnungsdatum des Unternehmens. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Standardlaufzeit 30 Tage ab Rechnungsdatum. Alle neuen Kreditanträge werden nach einer Bonitätsprüfung genehmigt. Wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Bedingungen erfolgt, kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen eine weitere Rechnungsgebühr erheben, die für verspätete Zahlung erhoben wird. Diese Bedingungen berechtigen den Kunden nicht, die Waren zurückzugeben oder die Zahlung zu verweigern oder zu verzögern. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Lieferungen an Kunden, deren Konto im Rückstand ist, ohne Vorankündigung einzustellen und nur gegen Pro-forma-Rechnungsverfahren zu liefern. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, Kalibrierungszertifikate für Konten mit Zahlungsrückständen einzubehalten.

11. Garantie
Für alle an Kunden gelieferten Geräte gilt eine Garantie gemäß der veröffentlichten Garantiezeit des Herstellers. Bei normaler und sachgemäßer Verwendung weisen sie keine Verarbeitungs- und Materialfehler auf.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf alle Reparatur-/Wartungsarbeiten eine Garantiezeit von 90 Tagen für Teile und Arbeitskosten zu gewähren und wird nach eigenem Ermessen alle Geräte reparieren, ersetzen oder dem Kunden die Kosten für diese gutschreiben, die innerhalb der angegebenen Garantiezeit nach dem Datum der Originalrechnung frachtfrei zurückgesandt werden müssen. Dies hängt davon ab, ob sich bei Prüfung und Test herausstellt, dass Material- und Verarbeitungsfehler vorliegen. Kalibrierungszertifikate belegen, dass ein Gerät zum Zeitpunkt des Tests zweckdienlich ist. Nachfolgende Reparaturen sind nicht durch die Kalibrierungsgarantiezeit abgedeckt.

12. Umweltprüfungen
Die internen Materialprüfungen werden gemäß den Anweisungen und Spezifikationen des Kunden durchgeführt. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für fehlgeschlagene Tests oder die Qualität des Testergebnisses. Der Kunde ist für seine Produkte verantwortlich und liefert sie dem Unternehmen in der Art und Weise, wie sie getestet werden sollen. Für Schäden infolge des Testverfahrens haftet der Kunde. Alle speziellen Anforderungen oder Geräte zur Durchführung der Tests müssen vom Kunden bereitgestellt werden, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.


13. Gesundheit und Sicherheit
Die von der Gesellschaft gelieferten Waren/Dienstleistungen stellen bei normaler oder vorgeschriebener Verwendung innerhalb der für das Produkt vorgesehenen mechanischen und elektrischen Leistungsspezifikationen keine Gesundheits- und Sicherheitsgefährdung dar, sofern die üblichen technischen Praktiken eingehalten werden und die Waren/Dienstleistungen von qualifiziertem und geschultem Personal gemäß den einschlägigen Vorschriften und den anerkannten Regeln und Praktiken der betreffenden Branche gehandhabt und verwendet werden.

Genehmigt durch: LD/TC Ausgabe 1 Datum: 01592771254

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